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Oberneisener streiten um ihr Entwicklungsland

Ob für Oberneisens Gewerbegebiet eine Entwicklungssatzung oder ein Bebauungsplan erstellt werden soll oder ob es einfach „planlos“ bleibt, wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen entscheiden. Fotos: Uli Pohl (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ob für Oberneisens Gewerbegebiet eine Entwicklungssatzung oder ein Bebauungsplan erstellt werden soll oder ob es einfach „planlos“ bleibt, wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen entscheiden. Fotos: Uli Pohl

Gewerbepark und Baugebiet: Gleich zwei wichtige Entwicklungsfelder für die Gemeinde waren Thema in der jüngsten Oberneisener Ratssitzung, zu der Ortsbürgermeister Peter Pelk in Erwartung zahlreicher Zuhörer in das evangelische Gemeindehaus eingeladen hatte. Gegen die Entwicklungssatzung „Gewerbegebiet“ hatten Anwohner diverse Argumente vorgebracht. So ging es ihnen darum, die Ansiedlung lärmintensiver Betriebe ebenso zu vermeiden wie eine Verkehrserschließung über die Bahnhofstraße.

Bei Ortschef Pelk waren von Anliegern Beschwerden wegen des vom Baustofflager nahe der Bahnhofsstraße ausgehenden Lärms vorgebracht worden. Pelk bekräftigte, dass Unternehmer Michael Normann mit dem Lager nach Lohrheim umziehen werde, sobald er die ihm dort zugesagte Fläche nutzen könne. Seitens der Behörden seien zu der Satzung keine nennenswerten Bedenken geäußert worden, sagte Pelk.

Ratsmitglied Frank Funk (FWG) stellte allerdings angesichts der Kritik der Anwohner die Frage, „ob der von uns eingeschlagene Weg noch der richtige ist“. Planer Holger Fischer, der zu diesem Punkt als Berater bereitstand, betonte, dass nur ein Bebauungsplan (B-Plan) sowohl den Bürgern als auch den Firmen Sicherheit gebe. Fischers Vorschlag lautete daher, entweder auf eine Planung ganz zu verzichten oder in ein B-Plan-Verfahren einzusteigen. Eine Entwicklungssatzung könne entscheidende Punkte nicht zuverlässig klären, verdeutlichte Fischer.

Funk erinnerte daran, dass die Gemeinde mit einer Planung für Klarheit sorgen wollte – ehe sie aber Geld für einen B-Plan ausgebe, müsse man fragen, wo der Nutzen liege. Der Rat vertagte schließlich die Entscheidung.

Harsche Worte begleiteten die Beratung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Reibungspunkt war die Ausweisung von Wiesen in der Aaraue parallel der Herbachstraße als künftiges Bauland. Nun war dieses Areal schon länger in der Flächennutzungsplanung als mögliche Erweiterung für die Oberneisener Ortslage vorgesehen, betonte Pelk. Doch andere Optionen sollen im Plan gestrichen werden – und das missfällt der „Bürgerinitiative Baugebiet Aar“ mit rund 30 Mitgliedern. Denn sie sehen in dem Auenareal sowohl ein wichtiges Naherholungsgelände für die Bürger als auch ein Refugium für viele Tierarten.

Nicht zuletzt zählten Teile des künftigen Baulandes zum Überschwemmungsgebiet der Aar – angesichts immer häufiger auftretender Starkregen hält die BI es für unverantwortlich sowohl im Hinblick auf Hochwasserschutz als auch für potenzielle Bauherren, gerade dort Bauplätze vorzusehen. Andere Flächen seien besser geeignet.

Ortschef Pelk reagierte äußerst ungehalten: „Uns wird unterstellt, wir würden willkürlich und ohne uns Gedanken zu machen drauflosplanen“, schimpfte er. BI-Sprecher Frank Schmidtkowski entgegnete: „Es ist schade, dass Sie es so persönlich nehmen, wenn Bürger sich engagieren. Unsere Einwände waren nicht gegen den Gemeinderat gerichtet.“

Nun hatte Pelk einigen Kritikpunkten wenig entgegenzusetzen: Der Kaltluftstrom in der Talsenke werde nicht gestört – schließlich wolle man keine Hochhäuser bauen. Wenn man die Neubauten gegen Überschwemmungen schützen wolle, könne man den Erdaushub, der beim Bau anfalle, als Damm aufschütten. Und wer Hochwasserschutz betreiben wolle, solle seinen Garten aufräumen, damit kein Schwemmgut mitgerissen werde, das dann den Abfluss behindere.

Sachlicher ging es zu, als Pelk auf die Flächen einging, die Vertreter der BI als Alternativen genannt hätten: An der Mühlstraße finde sich ein Labyrinth an Stollen im Untergrund, zeigte er anhand einer Kartierung, zudem sei das Gelände sowohl wegen einer Hochspannungsleitung als auch wegen der Nähe zum Kalksteinbruch ungeeignet. Am Kirchberg sei das Gelände zu steil und der Oberberg falle weg, weil das Areal nicht direkt an die bestehende Bebauung angrenze – „das wäre ein eigener Ortsteil, das ist als Zersiedelung gar nicht genehmigungsfähig“, erläuterte Pelk.

Anke Isselbächer (FWG) wies darauf hin, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplans von der Verbandsgemeinde forciert worden sei: „Wir wurden darauf hingewiesen, dass sich alles, was wir jetzt nicht aufnehmen, durch die Fusion mit der VG Katzenelnbogen auf Jahre hinaus verzögern kann.“ Der Gemeinderat beschloss nach kontroverser Debatte mit den Zuhörern einstimmig, zur vorliegenden Planung eine zustimmende Stellungnahme abzugeben.

 

Rhein-Lahn-Kreis (West) Bad Ems vom Dienstag, 26. Juni 2018, Uli Pohl