Gewerbe und Baugebiete sollen Zukunft sichern

In Nachbarschaft zum Kalkwerk will Oberneisen an der B 54 neue Gewerbeflächen ausweisen. Beantragt hatte die Gemeinde ein Areal von gut 20 Hektar, weil das nahe gelegene Lohrheim Lärmbelastung fürchtet, wurde die Fläche einvernehmlich auf rund 10 Hektar reduziert. Der VG-Rat hat einer Aufnahme in den aktualisierten Flächennutzungsplan zugestimmt. Im Hintergrund ist der bestehende Oberneisener Gewerbepark zu sehen. Foto: Katrin Maue-Klaeser (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: In Nachbarschaft zum Kalkwerk will Oberneisen an der B 54 neue Gewerbeflächen ausweisen. Beantragt hatte die Gemeinde ein Areal von gut 20 Hektar, weil das nahe gelegene Lohrheim Lärmbelastung fürchtet, wurde die Fläche einvernehmlich auf rund 10 Hektar reduziert. Der VG-Rat hat einer Aufnahme in den aktualisierten Flächennutzungsplan zugestimmt. Im Hintergrund ist der bestehende Oberneisener Gewerbepark zu sehen. Foto: Katrin Maue-Klaeser

Für kaum einen Ort in der Verbandsgemeinde Hahnstätten knüpfen sich an die derzeit laufende Fortschreibung des Flächennutzungsplans so viele Hoffnungen wie für Oberneisen. Dabei geht es um die Ausweisung weiteren Baulands und einer zusätzlichen Gewerbefläche jenseits der Bundesstraße 54.

Der Hahnstättener Verbandsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beraten, zu dem im Zuge der frühzeitigen Beteiligung bereits Rückmeldungen eingegangen waren und der nun in die Offenlage geht. Einige Änderungen tragen lediglich bereits vollzogenen Maßnahmen Rechnung – wie für die Hahnstättener Gebiete „Bei der Ölmühle“ (Netto-Markt und Fitnesscenter) und „Am Kolben“ (Neubaugebiet). Der Verbandsgemeinderat stimmte diesen bereits umgesetzten Planungen zu.

Andere Vorhaben sind auf den gemeindlichen Bedarf zur Weiterentwicklung zurückzuführen. So soll am westlichen Ortsrand von Lohrheim ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Auch dieser Planung stimmte der Verbandsgemeinderat mehrheitlich zu.

Gesprächsbedarf gab es hinsichtlich der Oberneisener Vorstellungen. So rief die Vorbereitung eines neuen Gewerbegebiets jenseits der B 54 wiederum Lohrheim auf den Plan. Die Nachbargemeinde Oberneisens befürchtet Lärmemissionen durch Gewerbeansiedlungen. Da sich die Lohrheimer bereits durch den Kalksteinbruch stark belastet sehen, forderten sie eine Reduzierung der geplanten Oberneisener Gewerbefläche, um einen größeren Abstand zur Lohrheimer Wohnbebauung zu erzielen. Diesem Anliegen wurde bereits gefolgt, indem Oberneisen die Planfläche von gut 20 auf rund 10 Hektar ungefähr halbierte.

„Die Restgröße ist akzeptabel“, sagt der Oberneisener Ortsbürgermeister Peter Pelk. Die Gemeinde sei herangegangen nach dem Prinzip: „Wir nehmen, was wir kriegen können.“ Bereits bei der Abstimmung im Oberneisener Gemeinderat sei klar gewesen, dass es zu flächenmäßigen Einschränkungen kommen könnte.

Die Anregung zur Ausweisung von Gewerbeflächen sei von der Verbandsgemeinde ausgegangen, betont Pelk, denn an der Aar gebe es Nachholbedarf. „Die Fläche an der B 54 ist gut erreichbar, ohne dass der Verkehr durch den Ort rollen muss“, nennt Pelk einen Vorzug. Für das Areal gebe es bisher weder ein Konzept noch konkrete Interessenten. „Die Gemeinde ist interessiert an der Ansiedlung mehrerer mittelständischer Unternehmen“, betont Pelk.

Neben den Gewerbeflächen hat Oberneisen für die Aktualisierung des Flächennutzungsplans auch die Ausweisung von Bauland beantragt. Eigentlich handelt es sich um die Erweiterung bestehender Wohnbauflächen: Parallel zur bestehenden Bebauung an der Herbachstraße in Richtung Aar ist bereits ein Streifen von anderthalb Parzellen Tiefe als Bauland ausgewiesen. Nun möchte die Gemeinde die übrigen Parzellenhälften hinzufügen. Dies würde nicht nur die Zahl der möglichen Bauplätze vergrößern, sondern auch die Erschließungsoptionen erweitern. Allerdings, so hatte die Oberneisener Bürgerinitiative kritisch angemerkt, liege die Baugebietserweiterung im Überschwemmungsgebiet der Aar. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nun ähnliche Bedenken zurückgemeldet: Die Fläche sei hochwassergefährdet – und daher solle die Gemeinde vor der Ausweisung von Bauland an dieser Stelle zunächst nachweisen, dass andernorts keine Erweiterungsmöglichkeiten für den Ort bestehen.

Nun gibt es im bestehenden Flächennutzungsplan ein bereits als Bauerwartungsland ausgewiesenes Areal an der Mühlstraße. Doch dort stehen der Bebauung aus Sicht der Ortsgemeinde zwei gravierende Argumente entgegen: Zum einen ist der Untergrund dort von alten Bergbaustollen durchzogen, die teils dokumentiert sind, teils aber auch nicht. Während der Bautätigkeit könnten Krater einstürzen, außerdem könnten Setzungen Schäden an darüberstehenden Gebäuden verursachen. Zum anderen liegt der Laybruch so nah an dem Areal, dass auch Schaefer Kalk bereits Bedenken angemeldet hat: Das Unternehmen befürchtet bei näherrückender Bebauung drohende Betriebseinschränkungen, erklärt Ortschef Pelk.

Weitere Flächen, die einer Erweiterung des Ortes dienen könnten, seien vielfach ebenfalls von Stollen unterhöhlt und scheiden daher aus bergbaulicher Sicht aus. „Gebiete wie das Oberfeld, die ins Gespräch gebracht wurden, sind wegen Stollen ungeeignet – außerdem würde das eine Zersiedelung bedeuten, die raumordnerisch ebenfalls nicht gewünscht ist“, begründet Pelk, warum Oberneisen auf die Fläche an der Aar angewiesen ist. „Wir wollen eine Planungsgrundlage für die Zukunft schaffen“, betont er. Nun wird ein Planer beauftragt, rechtssicher alle Erweiterungsmöglichkeiten des Ortes zu prüfen und zu dokumentieren.

 

RZ Rhein-Lahn-Kreis (Ost) Diez vom Freitag, 11. Januar 2019, Katrin Maue-Klaeser