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Lohrheimer Protest gegen Gewerbegebiet

Bürger aus Lohrheim setzen sich gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets an der B 54 in Oberneisen zur Wehr. Sie befürchten unter anderem, dass ihr Ort noch mehr von gewerblichen Anlagen umgeben wäre. Foto: Katrin Maue-Klaeser (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bürger aus Lohrheim setzen sich gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets an der B 54 in Oberneisen zur Wehr. Sie befürchten unter anderem, dass ihr Ort noch mehr von gewerblichen Anlagen umgeben wäre. Foto: Katrin Maue-Klaeser

Gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets in Oberneisen im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hahnstätten regt sich in Oberneisen schon Widerstand. Jetzt kommt auch Protest aus Lohrheim. Dort hat sich eine Initiative formiert, die sich gegen die Ausweitung in Richtung Lohrheim ausspricht. In einem Schreiben an die Rhein-Lahn-Zeitung beschreibt die Bürgerinitiative „Nein zum neuen Gewerbegebiet in Oberneisen“ ihre Beweggründe, sich gegen das Gewerbegebiet zu wehren. Zur Initiative zählen unter anderen Simone Burbach, Michael Schön, Marianne Hennermann, Rainer Hennermann und Marion Seelbach.

In dem Schreiben heißt es: „Derzeit befindet sich der Flächennutzungsplan in der Offenlage und die Unterlagen sind in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Hahnstätten einzusehen. Die Gemeinde Oberneisen möchte an der B 54 eine zusätzliche 10,38 Hektar große Gewerbefläche ausweisen. Die Fläche liegt zwar in der Gemarkung Oberneisen, ist jedoch optisch an die Ortszufahrt, die Kreisstraße nach Lohrheim, angebunden, über die das Gewerbegebiet auch erschlossen werden soll.“

Dies ruft den Protest durch die Bürgerinitiative hervor, die sich in Lohrheim gegründet hat. Die Ausweisung des neuen Gewerbegebiets bedeute für Lohrheim, dass sich hier weitere lärmintensive Betriebe ansiedeln könnten, die zusätzliche Emissions- und Staubbelastung für den Ort nach sich ziehen würden, der diese Belastung bereits jetzt in einem grenzwertigen Ausmaß erfahre. So würden in einer Stellungnahme der SGD Nord bereits auf die Vorbelastungen im Hinblick auf Staub, Lärm und Erschütterung hingewiesen und entsprechende Gutachten gefordert.

Mit dem Gewerbegebiet in Oberneisen würde Lohrheim zu 75 Prozent der Ortsgrenze von gewerblichen Anlagen umgeben sein. Dies könne nicht im Sinn der Bürger von Lohrheim sein, habe aber auch Auswirkungen auf die gesamte Region.

„Hahnstätten und Katzenelnbogen sind vorrangige Grundzentren. Für die Ansiedlung von neuem Gewerbe ist unter großer Mühe zwischen Zollhaus und Schiesheim ein Gewerbegebiet entstanden. Die dort vorhandenen Grundstücke sind bei Weitem nicht ausgelastet. Insbesondere unter der Prämisse der Fusion der beiden Verbandsgemeinden könnte dort eine gute Schnittstelle für Gewerbetreibende entstehen und das Gebiet aufgewertet werden, da es für beide Gemeinden, sowohl Hahnstätten als auch Katzenelnbogen, gut erreichbar ist“, heißt es weiter.

Zudem sei die neu ausgewiesene Gewerbefläche in Oberneisen aus Sicht der Bürgerinitiative vollkommen überdimensioniert. So habe Oberneisen keine zentralörtliche Funktion und sollte bedarfsgerechte Flächen ausweisen, die den Ansprüchen örtlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe Rechnung tragen würden. Die entsprechenden Flächen seien in Oberneisen bereits vorhanden. Neben dem Gewerbepark an der B 54 bestehe eine weitere Gewerbefläche in Richtung Netzbach.

„Die Bürgerinitiative stellt sich die Frage, ob hier vielleicht vor der Fusionierung der Verbandsgemeinden Tatsachen geschaffen werden, um Gewerbeeinahmen für die eigene Gemeinde zu verbessern? Darüber hinaus gehen mit dem Gebiet in Richtung Lohrheim wertvolle Flächen für die Landwirtschaft verloren. Dies ist auch in der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zum Flächennutzungsplan zu lesen, die die Ausweisung ablehnt. Die Fläche ist bisher als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft eingetragen. Zudem führt durch das Areal der Welsbach, der nach einer Renaturierung gerade in diesem Bereich zu einem wertvollen Lebensraum für Tiere werden könnte. Die Bemühungen der Firma Schaefer Kalk, eine Renaturierung der Halden voranzutreiben, konnte unter großer Beteiligung betroffener Bürger Lohrheims vorangetrieben werden.“ So spricht sich die Initiative aus Lohrheim gegen eine weitere Versiegelung von wichtigem Lebensraum durch die Nachbargemeinde aus: „Neben Graureihern befinden sich auf der Wiese immer wieder auch Rehe und andere Tiere, die erneut mit Einschränkungen ihres Lebensraums konfrontiert wären.“

Nicht zuletzt würde das geplante Gewerbegebiet einen erheblichen Einfluss auf das Landschaftsbild nehmen. Zudem sei es für das untere Aartal zum Nachteil, dass Erholungsgebiete und die derzeit noch gesunden Wohnverhältnisse auf dem Land immer weiter durch Großprojekte wie die Aarumgehung der B 54 und die Ansiedlung von überdimensionierten Gewerbeflächen gefährdet würden.

 

„Die Bürgerinitiative aus Lohrheim sieht die Ortsgemeinde Oberneisen in der Pflicht, den Ortskern zu beleben, sowie die bestehenden Ressourcen – insbesondere die der vorhandenen Gewerbeflächen – zunächst auszuschöpfen und zu verdichten und somit den gesunden Lebensraum für Tiere und Menschen in der Region aufrechtzuerhalten, statt wertvolle Landschaftsflächen weiter zu versiegeln. Die Bürgerinitiative ‚Nein zum neuen Gewerbegebiet in Oberneisen‘ stellt sich klar gegen die Ausweitung und wird sich dagegen zur Wehr setzen.“

 

RZ Rhein-Lahn-Kreis (Ost) Diez vom Freitag, 1. März 2019, Katrin Maue-Klaeser