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Oberneisen steckt bei Gewerbefläche zurück

Dass die Mitarbeiter der bisherigen Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten schon jetzt sehr gut miteinander auskommen, wurde beim Umzug der Finanzabteilung und Kasse deutlich, bei dem alle gern und bestens gelaunt mit anpackten.Foto: Dagmar Schweickert (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Dass die Mitarbeiter der bisherigen Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten schon jetzt sehr gut miteinander auskommen, wurde beim Umzug der Finanzabteilung und Kasse deutlich, bei dem alle gern und bestens gelaunt mit anpackten.Foto: Dagmar Schweickert

Kopfschütteln, Schmunzeln, Achselzucken: Gemischt waren die Reaktionen im Hahnstättener Verbandsgemeinderat auf einen Hinweis von Karl-Werner Jüngst: Er bezweifle, dass ein Verwaltungsakt (etwa ein Gebührenbescheid) der Verbandsgemeinde Hahnstätten, der in Katzenelnbogen erlassen werde, rechtverbindlich sei. Droht der Verwaltung an der Aar in der Übergangszeit möglicherweise Ärger, wenn Bürger vom Einrich ausgehende Bescheide anfechten?

Jüngsts Argumentation: Sitz der VG Hahnstätten sei bis zum Datum der Fusion am 1. Juli Hahnstätten – auch wenn einzelne Abteilungen jetzt schon nach Katzenelnbogen übersiedelten. „Und das liegt ja nicht einmal in der Verbandsgemeinde Hahnstätten“, betonte Jüngst zur allgemeinen Erheiterung. Bürgermeister Volker Satony geht davon aus, dass in der Fusionsvereinbarung eine Regelung für die Übergangszeit getroffen ist, wird dies aber zur Sicherheit überprüfen. Sollte Jüngst mit seinem Verdacht richtig liegen, würde der VG-Rat in seiner nächsten Sitzung, der voraussichtlich letzten vor der Kommunalwahl, eine entsprechende Regelung herbeiführen.

Der Hahnstättener Verbandsgemeinderat möchte vor dem besagten Stichtag 1. Juli noch einiges in trockene Tücher bringen, vor allem, um den Ortsgemeinden Planungssicherheit zu geben. Daher wurden alle Punkte, die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu langwierigen Kompromissverhandlungen führen könnten, schlicht herausgenommen, um die verbleibenden unstrittigen Änderungen noch vor der Fusion festzuzurren. Bürgermeister Volker Satony brachte die Beweggründe auf den Punkt: „Wenn wir die Rechtskraft nicht schaffen, war alles für die Katz’.“

Die zurückgestellten kritischen Punkte betreffen die Gemeinde Oberneisen. Innerhalb des Ortes hatte sich Widerstand gegen die geplante Erweiterung eines Baugebiets unterhalb der Herbachstraße formiert. Der Argumentation, dass die Aaraue unter anderem als Überschwemmungsfläche bei Hochwasser von (weiterer) Bebauung freigehalten werden solle, schien auch die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion nicht abgeneigt. Die Erweiterung wurde aus der Flächennutzungsplanung vorerst herausgenommen.

Gegen die weitere Absicht Oberneisens, an der ortsabgewandten Seite der B 54 Gewerbeflächen auszuweisen, hatte der Nachbarort Lohrheim Einspruch erhoben: Dort fühle man sich durch das Kalkwerk Schaefer und die eigenen Gewerbebetriebe bereits belastet, zusätzliche Immissionen von OberneisenerSeite wollte man nicht akzeptieren. Der Lohrheimer Gemeinderat sprach sich mehrheitlich gegen das Vorhaben der Nachbargemeinde aus.

Zwar hatte der Oberneisener Gemeinderat vergangene Woche daraufhin beschlossen, auch diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. Doch Ortsbürgermeister und VG-Ratsmitglied Peter Pelk konnte sich eines gewissen Unmuts nicht erwehren: Lohrheims eigenes neues Gewerbegebiet, welches in der Fortschreibung erhalten bleibt, liege viel näher am Ort als die Oberneisener Fläche, hob er in der VG-Ratssitzung hervor. Zudem wolle sich im neuen Lohrheimer Gewerbegebiet gerade der Unternehmer ansiedeln, der aus Oberneisen „weggejagt“ worden sei, weil von seinem Ausweichquartier am Rande des Gewerbeparks ausgehender Lärm und Staub die Anwohner belästigt hatten.

Daher stellte Pelk den Antrag, auch die Lohrheimer Gewerbefläche aus der Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu streichen. Allerdings war er selbst der einzige, der diesem Antrag zustimmte, der mit 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt wurde. Der Feststellungsbeschluss für den abgespeckten Flächennutzungsplan wurde dann bei einer Enthaltung einhellig gefasst. Das Planwerk geht nun zur Genehmigung an die Kreisverwaltung.

 

RZ Rhein-Lahn-Kreis (Ost) Diez vom Mittwoch, 3. April 2019, Katrin Maue-Klaeser