Aktuelle Elterninformation zur Schließung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
23.03.2020
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
hier finden Sie neue Informationen des Evangelischen Dekanat Nassauer Land zur Kenntnisnahme.
Wichtig!
Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Kind:
- keine Krankheitssymptome aufweist
- nicht fiebrig ist
- nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind.
- sich nicht in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
Foto: pixabay
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