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Gewerbepark Oberneisen stößt auf Widerspruch

Die Gemeinde Oberneisen will bestehende Verhältnisse im Gewerbegebiet ordnen und stößt mit ihrer Planung auf Widerspruch bei Bürgern, die um den Wohnwert fürchten.Foto: Maue-Klaeser (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Die Gemeinde Oberneisen will bestehende Verhältnisse im Gewerbegebiet ordnen und stößt mit ihrer Planung auf Widerspruch bei Bürgern, die um den Wohnwert fürchten.Foto: Maue-Klaeser

Die Gemeinde Oberneisen will ihre Gewerbeansiedlung im Westen des Orts von den Bahngleisen bis an die B 54 und im Süden bis an die Bahnhofstraße heran ordnen. Noch bis zum 20. April liegt die Planung in der Verbandsgemeinde aus, damit sich interessierte Bürger den Übersichtsplan und die Erläuterungen ansehen können. Es handle sich bei dieser Entwicklungssatzung um eine sogenannte Klarstellungssatzung, erklärt Ortsbürgermeister Peter Pelk, die dazu dienen soll, die bestehenden Verhältnisse in einen geordneten planerischen Rahmen zu bringen. Die bestehenden Firmengrundstücke sowie die früheren Bahnbetriebsflächen entlang der Gleise sind in dieser Planung als Gewerbegebiet ausgewiesen, das Areal an der Bahnhofstraße (K 58), auf dem Wohngebäude stehen, als Mischgebiet.

 

Vorrangiges Ziel der Gemeinde ist laut Pelk, dass die Gewerbebetriebe bei Oberneisen zwischen der Bundesstraße 54 und den Gleisen der Aartalbahn nicht mehr mit den Nachteilen zu kämpfen haben, die ihre bisherige Ansiedlung im Außengebiet mit sich bringt. Das sind etwa Erschwernisse bei der Genehmigung von An- und Umbauten oder Rodungsarbeiten. Daher hat die Gemeinde den Bereich überplanen lassen. „Das trägt ja nur den bereits bestehenden Verhältnissen Rechnung“, erklärt Ortsbürgermeister Peter Pelk: „Das Gewerbegebiet existiert schon lang, jetzt geht es darum, dass für künftige Bauvorhaben eine ordentliche Grundlage geschaffen wird.“

Soweit dies die seit vielen Jahren bestehenden Betriebe an der Bundesstraße betrifft, besteht hinsichtlich dieser Absicht auch bei den Anliegern Einigkeit, zumindest sind diesbezüglich bislang keine Einwendungen bei der Orts- oder Verbandsgemeinde eingegangen. Dass allerdings auch eine Teilfläche entlang der Bahngleise, die allein über die Bahnhofstraße erschlossen werden kann, in die Gewerbefläche einbezogen ist, stößt auf Widerspruch.

 

Zehn Bürger Oberneisens haben eine gemeinschaftliche Stellungnahme bei der Verbandsgemeinde, der Kreisverwaltung und der für die Gewerbeaufsicht zuständigen SGD Nord eingereicht (liegt der Redaktion vor), mit der sie folgende zentralen Ziele verfolgen:

Herausnahme des nördlichen Streifens (entlang der Gleise, d. Red.) aus dem Plangebiet

Keine Erschließung des Gewerbegebiets über die Bahnhofstraße

Keine Ausweisung der Wohnhäuser entlang der Bahnhofstraße als Mischgebiet

Herausnahme des Flurstücks 55 aus dem Plangebiet, da es sich unmittelbar neben einem Wohnhaus befindet

Unternehmer Michael Normann, der die Fläche an den Gleisen direkt am Abzweig von der Bahnhofstraße erworben hatte, um dort ein Baustofflager einzurichten, hat nach eigenen Worten „von der Nutzung des Geländes Abstand genommen“. Nachdem er dort für kurze Zeit einen mobilen Bauschuttbrecher betrieben hatte, hätten ihm „Beschwerden von Anwohnern gezeigt, dass die geplante Nutzung ohne Konflikte mit den Anliegern nicht möglich ist“, sagt Normann auf Anfrage. Damit ist übrigens ein Anliegen der Unterzeichner der Stellungnahme bereits erfüllt: „Das kürzlich angesiedelte Tiefbauunternehmen verlässt den Standort“, hatten sie vorgeschlagen. Was er nun mit dem Gelände, zu dem auch die Zuwegung zu seiner und den dahinterliegenden Flächen gehört, anfängt, konnte Normann noch nicht sagen. Ortsbürgermeister Pelk geht davon aus, dass es andere Interessenten geben wird.

 

Die Anwohner, die die Stellungnahme abgegeben haben, argumentieren zweigleisig gegen die Planung: einmal inhaltlich und zum anderen verfahrenstechnisch. Inhaltlich sehen sie den Streifen entlang der Aartalbahn wesentlich stärker von dem Wohn- und Landschaftsumfeld der Flussaue geprägt als von der gewerblichen Nutzung. Sie betonen den Naherholungswert und die Bedeutung als Abstandsfläche zwischen Gewerbe und Wohnanwesen am Ortsrand und den Schutz der Anlieger der Bahnhofstraße vor zu erwartendem Erschließungsverkehr. Bislang seien auf dem Areal lediglich eine Hütte und ein kleines Gebäude angesiedelt: „Der Rest ist von Natur geprägt.“ Unter anderem seien dort oder in unmittelbarer Nähe Ringelnattern, Roter Milan, Fledermäuse und Bisamratten beobachtet worden – entsprechende Gutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung seien unerlässlich.

Verfahrenstechnisch halten die unterzeichnenden Anwohner die „Durchführung eines vereinfachten Verfahrens für dieses Planvorhaben für unzulässig“: Dies habe zur Folge, dass die Bevölkerung und auch die Behörden nicht frühzeitig beteiligt worden seien, obwohl es sich um die „erstmalige Bauleitplanung für das gesamte Gebiet“ handle. Die Unterzeichner fordern neben einem Umwelt- auch ein Verkehrs-, Entwässerungs-, Emissions- und Hochwasserschutzkonzept.

Ortsbürgermeister Pelk betont, dass das Bahnbetriebsgelände seit alters her gewerblich genutzt gewesen sei. „Früher wurden hier Kaolin und Baustoffe auf Güterzüge verladen“, erinnert er an den Güterverkehr auf der Aartalbahn. Er verweist darauf, dass die unmittelbaren Anlieger bislang keine Einwände gegen die Planung vorgebracht hätten – selbst auf Nachfrage habe er keine negative Rückmeldung erhalten. Hinsichtlich des Flurstücks 55, auf dem derzeit eine ältere Halle steht, die mittlerweile im Besitz einer Spedition ist, erklärt er: „Dort ist vom Eigentümer die Errichtung einer Silowaschanlage geplant.“ Eine Herausnahme aus der Planfläche sehe die Gemeinde nicht vor. Eine ursprünglich geplante Erweiterung der Gewerbeflächen um das Feld an der Kreuzung B 54/K 58 links der Einmündung nach Oberneisen sei am Grunderwerb gescheitert, erklärt Pelk. Weiterhin hoffe die Gemeinde aber auf eine Ausdehnung des Gewerbeparks über die B 54 hinweg: „Die Gewerbeflächen in der Verbandsgemeinde Hahnstätten sind begrenzt, wir sind an einer Ausweisung jenseits der B 54 interessiert“, erklärt er. Dies verspreche der Gemeinde auch zusätzliche Einnahmen.

Seitens der Verbandsgemeinde wird eine einvernehmliche Klärung angestrebt: „Wir wollen ein Gespräch anberaumen, zu dem Anwohner, Vertreter der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde und des Kreises eingeladen werden“, kündigt Bürgermeister Volker Satony an.

Die Planunterlagen können im Internet eingesehen werden unter www.vg-hahnstaetten.de

 

RZ Rhein-Lahn-Kreis (Ost) Diez vom Dienstag, 20. März 2018, Kerstin Maue-Klaeser